
Unfall – was tun?
Die Checkliste für Österreich.
Was Sie direkt nach einem Autounfall tun müssen, welche Pflichten Sie haben und wie Sie danach ohne Stress zu Ihrem reparierten Auto kommen.
1. Sofort an der Unfallstelle
- Anhalten und absichern: Warnblinkanlage einschalten, Warnweste anziehen, bevor Sie aussteigen, und das Pannendreieck in ausreichendem Abstand aufstellen – auf Autobahn und Schnellstraße deutlich weiter entfernt als im Ortsgebiet.
- Personen in Sicherheit bringen: Auf Autobahnen hinter die Leitschiene, nie zwischen die Fahrzeuge stellen.
- Erste Hilfe leisten: Bei Verletzten ist Hilfe Pflicht. Rettung 144, Polizei 133, Euro-Notruf 112.
2. Polizei – ja oder nein?
Bei Personenschaden muss immer die Polizei verständigt werden. Bei einem reinen Sachschaden genügt es, wenn die Beteiligten einander Name und Anschrift nachweisen. Klappt das nicht – etwa bei Fahrerflucht oder einem beschädigten, parkenden Auto ohne Lenker – müssen Sie den Unfall ohne unnötigen Aufschub bei der Polizei melden.
3. Daten und Beweise sichern
- Kennzeichen, Name, Adresse und Versicherung (mit Polizzennummer) aller Beteiligten
- Fotos: Übersicht der Unfallstelle, Fahrzeugpositionen, Schäden aus mehreren Blickwinkeln, Bremsspuren, Verkehrszeichen
- Zeuginnen und Zeugen: Namen und Telefonnummern notieren
- Unfallbericht gemeinsam ausfüllen, eine Kopie behalten – kein separates Schuldanerkenntnis unterschreiben
4. Fahrzeug abschleppen lassen
Ist Ihr Auto nicht mehr fahrbereit oder unsicher, rufen Sie uns unter 01 / 698 53 60 an. Wir organisieren den Transport direkt in unsere Werkstatt nach Tribuswinkel. So landet Ihr Fahrzeug nicht auf einem fremden Abstellplatz, und die Schadensaufnahme beginnt sofort. Mehr zum Abschleppdienst.
5. Versicherung und Reparatur
Ab hier übernehmen wir: Schadensmeldung, Termin mit dem Sachverständigen, Kostenvoranschlag, Freigabe, Reparatur und Direktverrechnung. Sie haben das Recht auf freie Werkstattwahl – auch wenn die gegnerische Versicherung bezahlt. So läuft die Versicherungsabwicklung.
Häufige Fragen
Muss ich bei einem Blechschaden in Österreich die Polizei rufen?
Nicht zwingend. Bei einem reinen Sachschaden reicht es, wenn die Beteiligten einander Namen und Anschrift nachweisen, etwa mit dem Europäischen Unfallbericht. Ist das nicht möglich – zum Beispiel weil der andere Lenker weiterfährt oder ein parkendes Auto beschädigt wurde – müssen Sie ohne unnötigen Aufschub die nächste Polizeidienststelle verständigen. Bei Verletzten ist die Polizei immer zu rufen.
Wie lange habe ich Zeit, den Unfall der Versicherung zu melden?
Kfz-Versicherungen verlangen in der Regel eine Meldung innerhalb einer Woche. Die genaue Frist steht in Ihren Versicherungsbedingungen. Melden Sie den Schaden lieber sofort – wir übernehmen das für Sie, sobald Ihr Auto bei uns ist.
Soll ich am Unfallort ein Schuldanerkenntnis unterschreiben?
Nein. Füllen Sie den Unfallbericht sachlich aus und schildern Sie den Hergang, aber unterschreiben Sie kein separates Schuldeingeständnis. Die Haftungsfrage klären die Versicherungen.
Was kostet mich das Abschleppen nach einem Unfall?
Bei einem fremdverschuldeten Unfall sind die Abschleppkosten in der Regel Teil des Schadens, den die Haftpflichtversicherung des Verursachers ersetzt. Viele Kasko- und Autofahrerclub-Verträge enthalten ebenfalls Abschleppleistungen. Wir klären vorab, wer zahlt.
Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind StVO, KFG und Ihre Versicherungsbedingungen.
Ein Anruf. Wir kümmern uns um den Rest.
Nach einem Unfall zählt jede Minute. Rufen Sie direkt an – oder schicken Sie uns die wichtigsten Daten, wir melden uns zurück.
Vital Cars KFZ
Freie Kfz-Werkstatt mit Spenglerei und Lackiererei in Tribuswinkel bei Baden – schnell erreichbar über die A2.
- Unfall-Hotline01 / 698 53 60
- E-Mailinfo@vital-cars.at
- WerkstattSüddruckgasse 4/Top 23, 2512 Tribuswinkel